Freitag, 30. Dezember 2011

Strahlenkanone

Aus einer Presseinformation der BStU vom 17. März 2000:

»Nachdem 1997 mit Rudolf Bahro und 1998 mit Gerulf Pannach bereits zwei prominente Opositionelle der DDR an einem Krebsleiden starben und 1999 der Tod von Jürgen Fuchs zu beklagen war, wurden mehr und mehr Stimmen laut, die meinten, daß da "menschliche Hände" im Spiel gewesen sein müssen. Unter Hinweis auf das Ende 1989 im Fotoraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera vorgefundene Röntgengerät wurde der Verdacht geäußert, daß das MfS durch Röntgenstrahlen eine zielgerichtete gesundheitliche Schädigung inhaftierter DDR-Oppositioneller betrieben haben könnte.«

Aus "Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2011:

»Der US-Geheimdienst CIA könnte laut Chávez hinter der jüngsten Häufung von Krebsfällen bei südamerikanischen Staatschefs stecken.« In Lateinamerika »kämpfen momentan fünf prominente linksgerichtete Politiker gegen die Krankheit: Neben Chávez selbst, dem im Sommer ein Geschwür aus dem Unterleib entfernt wurde, sind es Brasiliens Staatsoberhaupt Dilma Rousseff und ihr Vorgänger Luíz Lula da Silva, Präsident Fernando Lugo in Paraguay sowie Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner in Argentinien ...«

Aber, wir können beruhigt sein:

»Auf der Grundlage der vorgefundenen Akten muß die Frage, ob das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe von Röntgengeräten, anderen radioaktiven Strahlern oder auch radioaktiven Substanzen gegen Oppositionelle vorging, verneint werden.«

UND

»Die USA haben die Spekulationen aufs Schärfste zurückgewiesen. Die Bemerkung sei "erschreckend und verwerflich", ...«
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/720231/Chvez_Steckt-CIA-hinter-Krebsfaellen

Samstag, 17. Dezember 2011

Ausstellung in Sanitz & Buch zur 43.FRBr






















































Vorbemerkung:


Die Vorbereitungen auf die Ausstellung "50 Jahre Garnisonsort Sanitz", die am 01. September 2012 in der Heimatstube Sanitz eröffnet wird, laufen weiter, auch wenn zur Zeit das Buchprojekt mit dem Arbeitstitel "Die 43. Fla-Raketenbrigade "Erich Weinert"-Fakten & Geschichten" uns voll erfaßt hat und viel Kraft abverlangt. Die Herausgeber sind Lothar Herrmann, Bernd Kirchhainer und Dieter Reichelt. Geplant ist, dass das Buch im August 2012 erscheint und zur Ausstellung präsentiert werden kann. Bedanken möchten wir uns bereits jetzt bei allen, die uns bisher mit Erinnerungsberichten und Fotos für dieses Buchprojekt unterstützt und geholfen haben. Wir werden ein ausführlicheres Exposè des Buches vorstellen, sobald das endgültige Manuskript vorliegt. Sehr gefreut haben wir uns über den Bescheid der Ostsee-Sparkasse Rostock über eine finanzielle Zuwendung aus dem sogenannten PS-Zweckertrag. Auf einer feierlichen Veranstaltung im Kornhaus in Bad Doberan am 24. November 2011 übergaben der Vorstand der OSPA, Herr A. Berg und der Landrat, Herr W. Leuchert, insgesamt 18 Vereinen und Projekten die Spenden.

Auch in den letzten Monaten gab es Besucher und Ehemalige, die den Weg nach Sanitz einschlugen, um einen Blick ins TRADI zu werfen und das Eine oder Andere mitbrachten. Fotos, Dokumente, Fotoalben, Dienstvorschriften, eigene Erinnerungsgeschenke von der Versetzung in die Reserve, wie von Lutz Kreuchauf-wir haben uns über jedes Stück gefreut! Unter den Ehemaligen waren Karl- Heinz Bernhardt, "Friedel" Forkert, Dr. Wilfried Schmidt, Rüdiger Gaedcke, Uwe Sokoll, Wolfgang Meier, Burghard Keuthe & Ehefrau, Jürgen Künzel, Klaus Petermann & Ehefrau. Aus Sanitz war Dietmar Kielmann vorbeigekommen, früher GST-Grundorganisation Sanitz, jetzt Motorsportverein "Blau-Weiss". Als B. Keuthe bei uns war, läutete die Hofglocke und eine bekannte Stimme ließ uns aufhorchen. Wir wollten es zunächst nicht glauben, guckten uns nur verwundert an und warteten ungeduldig auf den Moment- dann erschien er in der Tür, Wilfried Rühe, der Vorsitzende des Vereins der 13er! Ein Treff der Parchimer in Sanitz, keiner wußte vom anderen. Wilfried hatte in der Gegend zu tun und wollte schnell mal reinschauen. Alle lachten herzlich, wie das Leben so spielt und nach dem Motto: "Irgendwie gehören wir alle zusammen." Stimmt ja auch ...

Anläßlich des Treffens APPEN 2, das diesmal in der Bundeswehr-Kaserne "SIEBENBUCHE" in Sanitz stattfand, kamen auch Gerd Spakowski und Lothar Herrmann vorbei. Sie überbrachten eine Spende, ebenso das Ehepaar Hartmut & Christine Hädicke und Peter Ganß. Unser Dank gilt allen Spendern! Vielen Dank dafür! Nachdem wir nun ein Wappenschild der 43. haben, ist die Idee, eine Kopie der Truppenfahne anfertigen zu lassen, dafür werden wir die Spenden u. a. einsetzen. Günter Juffa brachte einen Erinnerungsbericht für unser Buchprojekt vorbei , Bernd Biedermann, Ingo Stage & Ehefrau schauten ebenfalls rein, auch Wolfgang Krenz von der ehemaligen FRA 4335 Lancken auf der Insel Rügen. Dr. Wolfgang Weiß stand vor der Erich Weinert-Büste, von oben aus dem Fenster sah er mit seiner Mütze aus wie Ernst Thälmann. Die Kirchdorfer werden ihn noch kennen. Wir fuhren zu Manfred Thomas, er war der Vertreter der Warnowwerft Warnemünde, des Partnerbetriebes des FRR-18 bzw. der 43.FRBr. Und von Kurt Kronig erhielten wir Fotoalben, Dokumente, Fachliteratur zur S-75 und- Schulterstücke eines Generalmajors. Dieser Tage hatte sich "Fietsche" Jahns angemeldet, zur gleichen Zeit rief Wolfgang Grubba an und holte sich aus der Bücherkiste im TRADI zwei Bücher ab, "Die Fla-Raketentruppen der Luftverteidigung der DDR" von B. Biedermann & S. Horst und "Das Fla-Raketenregiment 13" von B. Keuthe. Haben wir was vergessen? Fast, denn "Pahli" hat sich gemeldet und einen Erinnerungsbericht für das Buch geschrieben. Reinhard Pahlmann war Unteroffizier in der TA in Sanitz gewesen und hat versprochen, ein Päckchen mit einigen Sachen für die Ausstellung fertig zu machen. Lauter Überraschungen ...

Das wünschen wir auch allen Ehemaligen und interessierten Lesern, natürlich im positiven Sinne. Und freuen uns, wenn Ihr unsere Projekte auch weiterhin unterstützt! Für Euch alles Gute, ein besinnliches Fest und Gesundheit & Freude im Neuen Jahr! - Fortsetzung folgt!

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Zitate zum "Kollektiven Gedächtnis"

»Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.« - Bertolt Brecht, "Die Verurteilung des Lukullus" in: Stücke, Band 7, Berlin und Weimar 1964, S. 261, siehe / höre auch auf Doppel-CD.

»Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger in die Geschichtsbücher der Besiegten Einzug gehalten hat und von den nachfolgenden Generationen geglaubt wird, kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.« - Walter Lippmann.

Heisser Draht ins Jenseits

Endlich erscheint die auch in der DDR beliebte Trickfilm-Serie "Heisser Draht ins Jenseits" (Originaltitel: "Üzenet a jövőből - A Mézga család különös kalandjai") auf DVD.

Aus dem Wikipedia-Artikel der Serie: »Durch Zufall kann Familie Mezga aus Budapest mit einem alten Radioempfänger einen Kontakt zu ihrem entfernten Urenkel „Krümel“, der im 30. Jahrhundert lebt, herstellen. Fortan nimmt Familie Mezga Kontakt mit Krümel auf, wenn Missstände im Haushalt zu beklagen sind. Beispielsweise springt das Auto nicht an oder eine Familienfeier steht an und es ist unter Zeitdruck kein festtaugliches Essen zu bekommen. Die Entwicklung der Handlung beruht im Wesentlichen auf Missverständnissen zwischen Mezga und Krümel: ...«, s.a.:
http://www.zeichentrickserien.de/jenseits.htm

Amazon bewirbt die 13 Folgen ausdrücklich mit "Original DEFA-Synchronisation" ...., wenn das nichts ist! Auch die Wiederauflage der Fortsetzung "Adolars phantastische Abenteuer" (Originaltitel: "A Mézga család különös kalandjai") wird so beworben (nix mit "Archibald").

Bestellmöglichkeit: Amazon.de

Notiz: Vom Nutzen der Krise

»"We can only achieve a political union if we have a crisis," Mr. Schäuble said.« Aus der New York Times vom 18. November 2011 und auf deutsch: »"Wir können eine politische Union nur erreichen, wenn wir eine Krise haben", sagte Herr Schäuble«

Sigmar Gabriel, SPD-Parteivorsitzender:
»Europa muss von einer Konföderation zur Föderation entwickelt werden.
Welt Online: Wer gehört dazu?
Gabriel: Die 17 Staaten der Euro-Zone - und jeder, der sich anschließen will.«
Welt-Online vom 26.12.2011

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Die Unzufriedenheit mit der Demokratie ...

In Brandenburg werkelt eine Enquete-Kommission »Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg« vor sich hin. Der Lokalzeitung "PNN" liegen bereits vorab die Ergebnisse vor:

»Die Unzufriedenheit mit der Demokratie ist im berlinfernen, ländlich kleinstädtischen Raum deutlich höher als im berlinnahen Raum«.

Zumindest im Zeitungsartikel wird eher versteckt und bei Teilaspekten auf die Ursache eingegangen: "Neu ist, daß die Expertise auf das innere Engagement-Gefälle verweist, das mit dem Wohlstandsgefälle zwischen Umland und stagnierenden berlinfernen Regionen korrespondiert."

Und was empfiehlt man gegen Armut? Klar: »Zu denken sei an "schulische und außerschulische politische Bildung und Fortbildungsangebote", eine Art Volkshochschule für die Landbevölkerung. Auch "sozialpolitische Maßnahmen, Entscheidungen und Instrumente" seien zu überprüfen, "inwieweit sie auch die demokratische Entwicklung voranbringen".«

Jawoll! Man muß es den Menschen nur "richtig" erklären :-D It's the economy, stupid! Wie schrieb Gefühlsstau-Maaz so schön: " ... die Ostgesellschaft lässt sich nicht so befrieden, wie die West-Gesellschaft. Ein Wirtschaftswunder-Ost gibt es nicht. Und damit sinken die Möglichkeiten, Frustrationen über Konsum und soziale Anerkennung abzubauen."

Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum braucht er was zum Essen, bitte sehr!
Es macht ihn ein Geschwätz nicht satt,
das schafft kein Essen her.
Einheitsfrontlied

Links:
http://www.pnn.de/titelseite/602845
http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/enquete-kommission/396500?_referer=396501
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Gerd_Jaschke
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2011/05/revolutions-profis.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2011/05/eintrittsgeld-fur-die-demokratie.html

Mittwoch, 30. November 2011

DVD - Raketentruppen der NVA


Eine Frage an die Wissenden: Was taugen die auf Amazon.de angebotenen DVD zu den "Raketentruppen"?!

Link:
amazon.de/exec/obidos/ASIN/B00476YVMQ/

In der Kurzbeschreibung heißt es: »Die Raketentruppen der NVA verfügten über verschiedene Raketensysteme mit Boden-Boden- und Luftabwehrraketen. Die Soldaten umgab stets ein Mythos der Geheimnisvollen. Außer auf den großen Paraden hüllte sich ansonsten ein Mantel des Schweigens um diese besonderen und schlagkräftigen Einheiten. In diesen relativ kleinen Truppenteilen waren alle, vom Soldaten bis zum Offizier, hoch qualifizierte Spezialisten. Die Boden-Boden-Raketen unter dem Kommando der NVA konnten mit atomaren Sprengköpfen bestückt werden, die allerdings nur unter der Verfügungsgewalt der in der DDR stationierten sowjetischen Truppen standen.«

Einer, der bisher die DVD der Fa. UAP Video GmbH gekauft und bewertet hat, tut das negativ, aber weil ihm vorrangig zuviel über Fla-Raketen und zu wenig über Boden-Boden-Raketen gezeigt würde. Vielleicht interessieren sich FRT-Leute für den feldmässigen sowie stationären Zusammenbau und Abschuss einer Fla-Rakete?

Samstag, 26. November 2011

Die militärisch genutzten Flugplätze der DDR II

Nunmehr scheint es festzustehen, daß lange erwartete Buch zu unseren Flugplätzen von Thomas Bußmann, unter anderem bekannt durch „11-80, katapultieren Sie!“, erscheint unter dem Titel "Stahlbeton, Gras und Bahnbefeuerung - Die militärisch genutzten Flugplätze der DDR" am 5. Dezember 2011 - rechtzeitig vor Weihnachten - bei MediaScript.

Preis: 24,50 EUR (+ 4,50 EUR Versandkosten) = 29,- EUR insg.
Bezugsmöglichkeit:
MediaScript GbR
Tiniusstr. 9-11
13089 Berlin

Tel.: 030-5509128
Fax: 030-5509129 und 030-47003815
buchbestellung@mediascript.de

Wer gerade in Cottbus ist, nunmehr auch über das dortige Flugplatzmuseum käuflich zu erwerben: http://www.flugplatzmuseumcottbus.de/index.php/artikel-kaufen-flugplatzmuseum-cottbus.html

Leseprobe: "Flugplätze 1" und "Flugplätze 2" (0,5 resp. 0,7 MB; mit "Rechtsklick" spreichern)

Zum Inhalt (Inhaltsverzeichnis in PDF):
Vorwort

Teil I
Militärflugplätze – eine Begriffsbestimmung
Der Bau von Militärflugplätzen in der DDR
Flugplatztypische Anlagen und Bauwerke
Flugbetriebsflächen
Dezentralisierung und Schutzbauwerke
Munitions- und Tanklager
Hochbauten
Feldflugplätze und Autobahnabschnitte

Teil II
Ständige Flugplätze
Basepohl
Bautzen
Brandenburg
Cottbus
Dessau
Drewitz
Eilenburg
Holzdorf
Kamenz
Laage
Marxwalde
Meiningen
Neubrandenburg
Nordhausen
Ständige Flugplätze
Parow
Peenemünde
Preschen
Rothenburg
Salzwedel
Strausberg

Feldflugplätze
Alteno
Burg
Groß-Mohrdorf
Klein-Köris
Ladeburg
Müncheberg
Tutow
Warbelow

Autobahnabschnitte
ABA Forst
ABA Kavelstorf
ABA Leisnig
ABA Lützen
ABA Netzeband
ABA Perwenitz
ABA Ruhland
ABA Spreenhagen

Flugplätze mit ziviler Nutzung (IF und GST)
Barth
Dresden-Klotzsche
Garz
Genthin
Güstrow
Klein-Kreuz
Purkshof
Schkeuditz
Schönefeld
Waren-Vielist

Geplante Flugplätze
Feldflugplatz Aldlüdersdorf
Feldflugplatz Beenz
Flugplatz Karl-Marx-Stadt (Garnsdorf)
Rasenstart- und Landeplatz Krugau
Feldflugplatz Lippersdorf
Feldflugplatz Neuhausen
Feldflugplatz Tauscha

Anhang 1
Die General- oder Lagepläne
Bautzen
Brandenburg-Briest
Cottbus
Drewitz
Kamenz
Die General- oder Lagepläne
Neubrandenburg
Preschen
Ladeburg
Parow
Laage
Holzdorf

Anhang 2
Erkundung geeigneter Geländeabschnitte

Anhang 3
Dokumente zu GDF-12 und –16

Kurzchronik des FBPiB-14
Kurzchronik des PiB-24

Zeittafel zum Bau von Militärflugplätzen
Ortsregister
Abkürzungsverzeichnis
Quellen
Fotonachweis

Montag, 31. Oktober 2011

Aus der Geschichte der Stadt Barth




Vorbemerkung:
Zuerst eine Entschuldigung. Angedacht ist, immer einmal pro Monat einen Beitrag auf unserer Seite SANITZ zu veröffentlichen. Entweder zur Reihe "Aus der Geschichte der 43.Fla-Raketenbrigade "Erich Weinert" oder zu unserem Projekt Ausstellung "50 Jahre Garnisonsort Sanitz" bzw. zum Stand der Vorbereitungen zur Ausgabe eines Buches über die 43.FRBr oder zu den Tagen der offenen Tür im TRADI in Sanitz usw. Wir haben es nicht geschafft. Zwar hatten wir geahnt, dass es viel Arbeit machen wird, aber das Projekt Buch nimmt uns voll in seine "Arme"! Der heutige Beitrag soll die Serie "Aus der Geschichte der Stadt Barth" fortsetzen. Der Major a. D. Karl Pirl aus der ehemaligen Fla-Raketenabteilung 4322 hatte im Stadtarchiv Barth zu dem Thema recherchiert. Hier aus seinen unveröffentlichten Aufzeichnungen:

" Ihrer Bewacher ledig, übernahmen Oberst Hubert Zemke (USAAF) und Group Captain Cecil T. Weir (RAF) die Führung des Lagers. Der von ihnen am 01. Mai ausgesandte Spähtrupp kehrte schon einen Tag später, am 02. Mai, mit dem sowjetischen Leutnant Karmyzoff von Löbnitz zurück.In einer bemerkenswerten Aktion werden alle ehemaligen Kriegsgefangenen im Zeitraum vom 12. bis 14. Mai 1945 durch die 8. Luftarmee der US Air Force vom Fliegerhorst Barth nach Großbritannien und Frankreich ausgeflogen. Die US-Amerikaner und Canadier setzen von Le Havre aus ihre Heimreise per Schiff fort. Mit dem letzten Flugzeug verließen Oberst Zemke und Captain Weir Barth. Interessant hier folgendes: Stalin hatte festgelegt, dass diese ehemaligen Kriegsgefangenen erst ausgeflogen werden sollten, wenn die Bestätigung der West-Allierten zur Übergabe der von ihnen gefangenen Wlassow-Soldaten an die sowjetische Seite vorliegen würde. Oberst Zemke und die Amerikaner warteten aber nicht auf die Freigabe aus Moskau, sondern organisierten zügig den Abflug der ehemaligen Häftlinge von Stalag Luft 1. Nach diesem politischen Tauziehen verlief die "operation Revival" ohne technische Probleme. Unmittelbar an der Abflugstelle auf dem Flugplatz befand sich eine Fertigungsstätte für das neuentwickelte einstrahlige deutsche Jagdflugzeuges He 162. Die sowjetischen Offiziere achteten darauf, dass dieser Bereich nicht von den amerikanischen und englischen Verbündeten betreten bzw. fotografiert wurde. Nun war man von sowjetischer Seite aus bestrebt, so schnell wie möglich die Rückführung zu ermöglichen.

In Barth gab es, wie bereits ausgeführt, noch Außenlager des KZ Ravensbrück. Es war errichtet worden für die Zwangsarbeit für das sogenannte "Müller"-Werk, einer Produktionsstätte der Heinkel-Flugzeugwerke. Nach der Bombardierung und teilweisen Zerstörung des Stammwerkes in Rostock im Jahre 1942 wurden Produktionsstätten ausgelagert und Betriebsteile dezentralisiert. Der erste Transport von Häftlingen erreichte das spätere Lager auf dem Gelände des Fliegerhorstes am 09.November 1943. Drei Luftwaffenkasernen mit den Nr. 14-16 waren für männliche Häftlinge eingerichtet worden und drei weitere Gebäude mit den laufenden Nr. 11-13 für Frauen. Dazu ein Küchentrakt, das ganze mit dreifachen Stacheldrahtzaun und Wachtürmen umgeben. Ca. 1.500 KZ-Häftlinge waren ständig in der Produktion von Flugzeugen eingesetzt und mußten dort schuften. Da eine hohe Sterblichkeitsrate besonders im Frauenlager herrschte, wurden in mehreren Transporten regelmäßig weitere Häftlinge aus dem KZ nachgeführt. Schätzungsweise 6.000-7.000 Häftlinge insgesamt, davon überlebten ca. 2.000 Gefangene durch Ausbeutung, Hunger, Krankeit und SS-Terror nicht. Am 16. April 1945 begann die Rote Armee ihre große Offensive an Oder und Neiße. Die oben im Norden operierende 2. Belorussische Front unter Rokossowski konnte nach heftigen deutschen Abwehrkämpfen am 20.04. südlich von Stettin über die Untere Oder durchbrechen. In Barth begann die SS-Wachmannschaft, die ersten Marschkolonnen für die Verlegung der KZ-Häftlinge zusammenzustellen. Am 29./30. April begannen die ersten Märsche Richtung Rostock. Am 01.Mai Nachmittags bereits besetzten sowjetische Truppen in Rostock das Stammwerk der Heinkel-Flugzeugwerke. Stralsund war ebenfalls erreicht worden und die Befreiung der KZ-Häftlinge in Barth stand unmittelbar bevor. Der 01. Mai in Barth war es recht kühl und unfreundlich. Die Nachricht von der Evakuierung des KZ war bereits wie ein Lauffeuer durch die Stadt gegangen. Seit den frühen Morgenstunden war wieder zu beobachten, wie die Gefangenen beiderlei Geschlechts durch die SS-Leute eiligst zusammengetrieben wurden. In einzelnen Gruppen an der Hauptstraße aufgestellt, verließen sie in Eilmärschen Barth in Richtung Löbnitz! Wer zu schwach war und nicht mithalten konnte, wurde erschossen. Dutzende ermordete Häftlinge lagen an den Straßenrändern, sie überlebten diese letzten Strapazen nicht mehr. 15 km vor Rostock erreichten sowjetische Truppen die Marschblöcke, die sich zumeist schon aufgelöst hatten, da ihre Bewacher kurz vorher sie ihrem Schicksal überlassen hatten und geflüchtet waren. In Barth zogen dann am 02. Mai 1945 sowjetische Einheiten ein.Mit der Kapitulation Deutschlands endete die Garnison Barth. Das Stadtbild wurde in den Folgejahren dennoch von Uniformen geprägt, von sowjetischen.Nach dem die Gebäude und Anlagen des Fliegerhorstes, der Flak-Kaserne und des Rüstungsbetriebes Pommerschen Industriewerke gesprengt waren, verließen diese Soldaten 1949 die Stadt Barth." - Fortsetzung folgt!




Sonntag, 30. Oktober 2011

JAG-10

Zwischenzeitlich wurden die Informationen zum Jagdfliegerausbildungsgeschwader 10 (1956 - 1963) immer zahlreicher. Insbesondere mit Hilfe von Dr. Hans Rost wurden einige unklare und falsche Informationen korrigiert.

Offenbar wurden Angaben zum ersten Kommandeur der Fliegerschule, Major Josef Zieris, zu einer regelrechten Verschwörungstheorie uminterpretiert und in einem renomierten Flugzeugforum zumindest angedeutet. Danach soll Horst Schöll, ehemaliger Chef Fallschirm / Rettungsdienst der NVA, von dem Ausscheiden Zieris im dritten Band seiner Memoiren "Kameradschaft am Fallschirm" berichtetet haben. Herr Schöll war zu Zieris Zeiten der Offizier FRD der Fliegerschule (erster Sprung-Lehrgang) und damals als verantwortlicher Offizier im Schulkommando. Demnach sei Zieris 1957 kurzfristig abgelöst und entlassen wurde. Lehweß-Litzmann hätte die Aufgabe innerhalb weniger Tage übernommen.

Nach meinem Kenntnisstand war die Ablösung von Zieris als Kommandeur der Fliegerschule durch Oberst Wilpert oder Oberst Lehweß-Litzmann wegen der umfassenderen und komplizierten Aufgaben in der Fliegerei bereits länger angedacht, wurde nur nicht entschieden, weil Keßler und Wilpert zum Studium in Moskau waren.

Major Zieris wurde Ende 1956 / Anfang 1957 in die Reserve versetzt und war später im zivilen Bereich als Produktionsleiter tätig.

Ich finde es immer wieder "spannend" und "vielsagend", wie - entsprechenden Willen vorausgesetzt - aus "allem und jedem" negativer "Honig gesaugt" und herabgewürdigt werden kann. Hier jedenfalls die Chronik des JAG-10:


Montag, 24. Oktober 2011

Dresden - Militärhistorisches Museum der Bundeswehr

Bekanntlich eröffnete das Militärhistorisches Museum der Bundeswehr in den letzten Tagen an der Stelle des ehemaligen Armee-Museums Dresden wieder seine Pforten. Da ich es auf meiner "Museums-Seite" aufgelistet habe, bekam ich im prompt von der Pressestelle eine E-Mail mit der Bitte um Korrektur.

Dem bin ich natürlich gern nachgekommen :-)
http://home.snafu.de/veith/museen.htm

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Libyen - Der Krieg ist vorbei!?

So werden Kriege entschieden:

Da reist die Außenministerin der einen Kriegspartei in den eroberten Teil Libyens und schon fällt die letzte Bastion der Regierungstruppen und der Staatschef ist tot ... oder so ähnlich.

Die mächtigste Kriegsmaschenerie, die die Welt jemals gesehen hat, führt seit rd. 7 Monaten Krieg gegen ein Wüstenvolk und die wollen sich einfach nicht ergeben. Also wurde bereits Ende August 2011 der Sieg verkünde, um dann festzustellen, ooops, war wohl doch nichts.

Nun meldete also die Nachrichtenagentur AFP heute, den 20. Oktober 2011, geg. 13.30 Uhr: »Die Truppen der neuen Führung in Libyen haben nach eigenen Angaben die letzte Hochburg von Ex-Machthaber Muammar el Gaddafi weitgehend eingenommen. Die Stadt Sirte sei "fast befreit", sagte der Militärsprecher der Übergangsrates, Abedel Rahman Busen, der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe noch einige "Auseinandersetzungen niedriger Intensität".« Prompt melden unsere Qualitätsmedien »„Sirte ist befreit. Es gibt hier keine Gaddafi-Truppen mehr“, sagte Oberst Junus al-Abdali. Man jage nun flüchtige Kämpfer. Auch ein anderer Kommandant bestätigte, dass sich die Heimatstadt Gaddafis an der libyschen Küste in der Hand der Truppen der Übergangsregierung befinde.« Ah'ja.

Da sich dort "bekanntlich" Gaddafi befinde, stellte sich zwangsläufig die Frage nach dem Verbleib. Folglich kommt fast zeitgleich die Antwort auf diese spannende Frage: »Der libysche Ex-Machthaber Muammar al-Gaddafi wurden offenbar in Sirte festgenommen. Das berichtet der arabische Fernsehsender Al-Dschasira, unter Berufung auf einen Sprecher des Nationalen Übergangsrates. Bei seiner Festnahme wurde ihm offenbar ins Bein geschossen.« Er habe in "einem Loch in Sirte" gesteckt und "Nicht schießen, nicht schießen" gerufen, »berichtete ein Kämpfer der Übergangsregierung«. Und: »Einer der leitenden Kommandeure sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Er wurde festgenommen. Er ist schwer verletzt, aber er atmet noch". Gaddafi soll zum Zeitpunkt seiner Festnahme eine kakifarbene Uniform getragen haben.« Bereits 10 Minute später ist er angeblich tot. Man wisse noch nicht ob durch Kopfschuß oder NATO-Bomben in einem Auto getötet. Ah'ja.

Egal, ob er wirklich der Tote ist oder irgend ein anderes armes Schwein abgeknallt wurde und nun eine zügige "Seebestattung" bekommt, ein peinlicher "Prozeß" bleibt den Aggressoren "erspart". Wie heißt es so schön: »Erfolge müssen organisiert werden!«

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Nachruf


















Am 09. Oktober 2011 verstarb der langjährige Stabschef der 43.Fla-Raketenbrigade "Erich Weinert", unser alter Kampfgefährte, Genosse, Freund und Mitstreiter Oberstleutnant a.D. Rolf Thiele im Alter von 79 Jahren. Ein pragmatischer, verständnisvoller und humorvoller Vorgesetzter und Mensch, der seiner Gesinnung bis zuletzt treu geblieben ist. Sein Weg zum Offizier begann am 28.August 1949 auf der VP-Schule Zittau, führte über die VP-Bereitschaft Leipzig zur Kasernierten Volkspolizei Oranienburg, zur NVA und zur Flak-Artillerieschule Geltow. 1961 weilte er mit Offiziersschülern in Sanitz bei Rostock, um das Gelände für den zukünftigen Standort des Fla-Raketenregiments 18 vorzubereiten, ohne zu ahnen, dass er 1966 Stabschef dieses Regiments werden sollte. Diese Funktion übte Oberstleutnant a.D. Rolf Thiele bis zu seinem Ausscheiden aus der NVA nach 28 Dienstjahren am 31.Januar 1980 aus. Im anschließendem zivilen Arbeitsbereich war er im VEB Erdöl Grimmen und im KfL Sanitz tätig. Er engagierte sich gesellschaftlich als Mitglied der Gemeindevertretung Sanitz und als Vorsitzender des Finanzausschusses. Die Unterstützung unseres Projektes "50 Jahre Garnisonsort Sanitz" war für ihn ein Bedürfnis. Auch die Mitglieder der örtlichen Basisorganisation der Partei Die Linke werden ihn vermissen.

Wir möchten seiner Familie unsere Anteilnahme und unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Alle Ehemaligen, die ihn kannten oder mit ihm zu tun hatten, werden ihn nicht vergessen, unseren "väterlichen" Freund Rolf Thiele!

Bernd Kirchhainer
Projektgruppe "50 Jahre Garnisonsort Sanitz"

Sonntag, 9. Oktober 2011

Typenkompass - Transporter und Hubschrauber der NVA

Die Reihe "Typenkompass" bietet "Basiswissen für Luftfahrtfreunde": Von der AN-2 bis zur Tu-154M, von der Mi-1 bis zur Mi-24P wird dieses Heft dem Anspruch gerecht! Natürlich durfte auch das "Divisionsmodep" Z-43 und Produkte der LET - Aircraft nicht fehlen

Die Broschüre des Motorbuchverlages, mit dem Titel "Transporter und Hubschrauber der NVA" bietet seit kurzem zum kleinen Preis kompakt alles Wissenswerte über die Hubschrauber, Transport-, Verbindungs- und Passagierflugzeuge der NVA. Es brilliert jeweils mit taktisch - technischen Angaben, kurzen geschichtlichen Abriß des Einsatzes des maschinentyps in der NVA sowie "vorher / nachher" - Fotos vom Einsatz und aus Museen.

Der Autor, Michael Normann, hatte in der Vergangenheit nicht nur in Artikeln der Fliegerevue, sondern auch erst unlängst mit "Kampfflugzeuge der NVA: 1956-1990" sein Können unter Beweis gestellt. Was auch nicht verwundert, hat er doch selbst in der NVA in einer Hubschraubereinheit gedient :-)

Broschiert: 128 Seiten
Verlag: Motorbuch Verlag; Auflage: 1 (30. September 2011)
ISBN-10: 3613033364
Größe und/oder Gewicht: 20,8 x 14,8 x 1 cm

Bestellmöglichkeit bei amazon.de:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3613033364/

Montag, 3. Oktober 2011

Kanonier Nr. 52


Die Sonderausgabe des "Kanonier" zum 11. Familientreffen der Gemeinschaft der 13er des FRR-13 bricht aktuell alle Rekorde.

Die Ausgabe wurde in den letzten zwei Monaten (September und Oktober 2011) 11.097 mal heruntergeladen, d.h. rd. 185 mal pro Tag. Die Datei hat aufgrund der Fotos eine Größe von rd. 7,5 MB, was einen entsprechende Traffic beim Server verursachte.

Das Interesse ist offenbar groß ... und es hat sich auch niemand einen "Scherz" gemacht, hier von den Top-100-Zugriffen des Monats September 2011:

Sonntag, 2. Oktober 2011

Ältere Ausgaben des Kanonier

Nunmehr stehen auch ältere Ausgaben des "Kanonier", der Verbandszeitschrift der Gemeinschaft der 13er, zum Download zur Verfügung:

http://home.snafu.de/veith/kanonier.htm

Konkret handelt es sich um die Ausgaben Nr. 16 (1/2002) bis Nr. 21 (3/2003). Nebenbei habe ich diesen Download-Bereich etwas übersichtlicher gestaltet. Siehe übrigens auch:

    Treffen FRA-312

    Am 13. und 14. Mai 2011 fand in Brieske bei Senftenberg das 3. Familientreffen ehemaliger Angehöriger der FRA-312 und Bewohner der Tiergartensiedlung statt. Es kamen über 60 Ehemalige mit ihren Ehefrauen, also über 110 Personen, zur Veranstaltung zusammen.

    In den Gespräche kam auch zum Ausdruck, dass eine sehr gut ausgebildete Truppe in den fast 30 Jahren des Bestehens von Truppen dieser Waffengattung ihre verantwortungsvollen Aufgaben stets mit hoher Einsatzbereitschaft und Können erfüllt hat und das dabei die Ehefrauen der Berufssoldaten und Offiziere einen nicht unwesentlichen Anteil hatten, denn ihr Verständnis für den Dienst ihrer Männer wurde vielmals vorausgesetzt.

    Informationen zur FRA-312, die bereits Anfang der 1960er als FRA-142 formiert wurde, und dem Kameradentreffen im Jahr 2011 finden sich hier:
    http://home.snafu.de/veith/fra-312.htm

    Samstag, 1. Oktober 2011

    Der Staat gegen Asoziale

    Ich habe keine Ahnung, wie die BRD - Behörden in den letzten Jahren die "alternativen" Jugendlichen mit ihren Kampfhunden von der Straße bekommen haben, wie das Straßenmusikantenunwesen zivilisiert wurde ... und die Trinker vor der Kaufhalle sind auch selten geworden. Menschen, die von gesellschaftlichen Normen abweichen, wurden früher nicht nur abwertend sondern auch offitziell als "Asoziale" bezeichnet. Heute gilt der Begriff nicht mehr als politisch korrekt und wird vermieden. Da ich "Penner", "Proll" oder - jüngst immer öfter gehört - "Hartzer" nicht besser finde, bleibe ich mal im folgenden bei dem Begriff "asozial".

    Die BRD hat ihre Assozialen bis 1974 und die DDR bis 1979 mit Repressalien versucht in den Griff zu bekommen. Anschließend wurde die Methoden geändert.

    Der erste Absatz des einschlägigen Paragraphen 249 des StGB - DDR "Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten" lautete bis 1979 wie folgt: »Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.«

    Der "Strafrechtspapst" der DDR, Erich Buchholz, nach 1990 dazu: »Zu den bedenklichen Vorschriften des DDR-StGB gehörte § 249, die Bestimmung gegen sogenannte kri­minelle Asozialität; das Gesetz nannte dieses Delikt „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Si­cherheit durch asoziales Verhalten“.

    Diese Vorschrift ging letztlich auf Chrustschows Ver­suche, dem „Parasitentum“, der „Arbeitsscheu“ mit administrativen Mitteln bzw. mit Mitteln des Straf­rechts Herr zu werden, zurück. Auch in der DDR unterlagen maßgebliche Stellen zu lange diesem Irrglauben. Aber, wie zunehmend klarer wurde, ein derartiges komplexes soziales Phänomen, wie Asozialität oder Dissozialität, läßt sich nicht mittels Strafrecht be­kämpfen oder überwinden.

    Zeitweise umfaßten die Straftaten nach § 249 StGB/DDR fast ein Drittel der festgestellten Gesamtkriminalität der DDR, zumal die betreffenden Perso­nen auch dank der rigorosen, die Möglichkeiten der Strafe überschätzenden Rückfallvorschriften regelmä­ßig im Sinne dieser Vorschrift alsbald wieder straffäl­lig wurden. Besonders bedenklich und bedrückend war, daß diese Vorschrift des § 249 StGB/DDR auch gegen nicht wenige Jugendliche angewandt wurde.

    In diesen Zusammenhang gehört auch die Vorschrift über die Aufenthaltsbeschränkung (§§ 51, 52 StGB), die ursprünglich Konzentrationen von kriminellen Personen (z. B. in Großstädten) entgegenwirken soll­te, dann aber besonders dadurch besonders bedenklich wurde, daß es auch zulässig wurde, den Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten anzuweisen, also eine bestimmte Art von Freiheitsbeschränkung auszu­sprechen« (Quelle; offline)

    Mit Gesetz vom 28. Juni 1979 wurde in o.g. Paragraphen eine zusätzliche Bedingung für die Strafbarkeit, die Worte "und Sicherheit" eingefügt. Damit war der Paragraph "zahnlos". Die Beeinträchtigung der "öffentlichen Ordnung" nachzuweisen, war vergleichsweise "einfach", aber zusätzlich die "Sicherheit" durch Arbeitsscheuheit, war wohl nur in den seltesten und krassesten Fällen möglich. Herr Buchholz dazu: »Aufgrund entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten sowie der zunehmend differenzierteren Rechtsprechung des Obersten Gerichts gelang es in den 80er Jahren, den Anteil der nach dieser Bestimmung verfolgten Jugendlichen fast auf Null zu reduzieren. Auch wurden erfolgversprechende Ansätze sozial und sozialpsychologisch orientierter Arbeit, so u. a. in Gestalt "besonderer Brigaden" und "geschützten Woh­nens" in Angriff genommen.«

    Endgültig wurde diese Vorschrift durch den Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und nochmals ("sicher ist sicher" ;-)) durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1990 (GBl-DDR I S. 526) gestrichen.

    Aber auch in der BRD galten häufiger »Stellenwechsel oder Renitenz gegen die Obrigkeit ... als Kennzeichen für arbeitsscheu und waren ein Symptom für Verwahrlosung. Kam die FürsorgerIn zu der Einschätzung, dass die Betroffene sich der Ordnung widersetzte, standen härtere Maßnahmen zur Verfügung wie z.B. der Freiheitsentzug. Erst 1974 wurden diese Paragraphen aus dem Bundessozialhilfegesetz gestrichen.« Einschlägige Rechtsvorschriften der BRD waren damals § 26 BSGH (ehem. § 20 Reichsfürsorgeverordnung = Unterbringung Arbeitsscheuer) und § 73 BSHG (Unterbringung Gefährdeter) und § 42 d StGB (Arbeitshaus).

    Im Detail zu § 73 BSHG: Eine "Hilfe für Gefährdete" sollte diese zu einem geordneten Leben hinführen, insbesondere an regelmäßige Arbeit und erforderlichenfalls an Seßhaftigkeit gewöhnen. Nach § 73 Abs. 2 BSHG konnten Verstockte von einem Gericht auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn diese besonders willensschwach oder in seinem Triebleben besonders hemmungslos und verwahrlost oder der Gefahr der Verwahrlosung ausgesetzt waren und die Hilfe nur in einer Anstalt wirksam gewährt werden könne.

    Perfide finde ich hier, daß Auslöser für die Zwangsunterbringung lediglich die Armut der Betroffenen war. "Schon" 1967 wurde dieser Paragraph als verfassungswidrig erklärt, vgl.:
    http://www.hartzkampagne.de/urteile/x_22_180.htm

    Im Jahr 1969 fiel dann der § 42 d StGB. »Alle Varianten der zwangsweisen Arbeitshaus- bzw. Anstaltsunterbringung gegenüber sozialen Außenseitern verschwanden in den Jahren 1967 bis 1974 aus dem bundesdeutschen Straf- bzw. Fürsorgerecht, also in sozialgeschichtlich recht kurzer Zeit. Inwieweit die Abschaffung der strafrechtlichen, der fürsorgerechtlichen Arbeitshausunterbringung und der „Bewahrung“ des BSHG in einem inneren Zusammenhang zu sehen sind bzw. sich gegenseitig beeinflussten, ist bislang allerdings noch nicht erforscht« (Quelle).

    Nur am Rande, es galt auch der § 1838 BGB, der in dieser Form erst 1991 abgeschaft wurde.

    Mein Fazit:
    Bis in die 1970er gab es im Umgang mit Asozialität in beiden deutschen Staaten eine repressive Komponente. Der Unterschied: Während in der BRD tatsächlich Armut der Auslöser für staatliches Handeln über das Bundessozialhilfegesetz war, war es in der DDR - vorsichtig formuliert - die alternative Jugend- Trinkkultur, soweit die öffentliche Ordnung gefährdert wurde.

    Sonntag, 25. September 2011

    Renten in der DDR

    In der DDR gab es eine sog. "Mindestrente", um Menschen finanziell aufzufangen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie bzw. den Weltkriegswirren keine ausreichende Anwartschaft bei der Sozialversicherung hatten. Die Alters-Renten wurden daher nach unten durch Mindestrenten begrenzt.

    Sie betrugen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1.12.1984 = 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1.12.1984 = 310 Mark); danach erhöhte sich die Mindest-Rente in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1.12.1984 = 370 Mark) [Fn1].

    Es gab aber de facto auch eine höchste zu erzielende Alters-Rente ... diese betrug bspw. ab 1985 lediglich 440,- Mark. Der Grund lag u.a. in der geringen Beitragsbemessungsgrenze von 600,- Mark. Und wie es in der BRD - bei deutlich höherer Beitragsbemessungsgrenze - noch Betriebsrenten beim "Kapitalisten" oder Zusatzversorgungen im "öffentlichen Dienst" gibt bzw. gab, gab es ab 1971 die die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Diese trug dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der Szialversicherung (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten waren in den 1980ern der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben - bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte - abzuführen war. Die Mehrleistungen bestand in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente.

    Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnete sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Waren z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnete sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark [Fn2].

    Darüber hinaus existierten für verschiedenen Berufsgruppen weitere Zusatzrenten - Versicherungen (Sonderversorgungssysteme).

    Bereits vor 1968 gab es die Möglichkeit einer "freiwilligen Weiterversicherung". An deren Stelle trat 1968 eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung. »Die Beiträge lagen wahlweise zwischen 10 Mark und 200 Mark monatlich, wobei die Leistungsbemessung ausschließlich versicherungsmathematischen Grundsätzen folgte. Diese Zusatzversicherung entsprach damit weitgehend der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.« Mit Wirkung vom 1.3.1971 wurde die Freiwillige Zusatzrentenversicherung zur FZR völlig umgestaltet. Dadurch sollte der DDR-Rentner bereits "nach 25 Arbeitsjahren in den Genuß von Versorgungsleistungen kommen, die bei 87 Prozent seines Nettoverdienstes" lagen.[Fn3] Die alte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente konnte dennoch zu den gleichen Bedingungen wie vorher fortgesetzt werden [Fn4]. Weiterhin gab es die sog. "Sparrentenversicherung", die die Altersrente - mit der 600,- M Beitragsbemessungsgrenze aufstockte - soweit gewünscht und bezahlt.

    Für das Jahr 1989 ergab sich daraus für Rentner in der DDR [Fn5]:

    * Die Durchschnittsrente für Männer betrug
    526,- M ohne FZR
    632,- M mit FZR
    * Die Durchschnittsrente für Frauen betrug
    418,- M ohne FZR
    454,- M mit FZR
    * Naturaleinkommen (Subventionen, wie Leistungen der Volkssolidarität oder Kulturleistungen) = 27,7% vom Haushalteinkommen (letzte Angabe von 1987).

    Daraus ergibt sich für Ende der 1980er ein Durchschnittseinkommen eines Rentnerhaushaltes - ohne Zinseinkommen auf Ersparnisse; beide FZR - von 1.086,- M plus Naturaleinkommen i.H.v. 293,- M.
    In der Summe: 1.379,- M
    Problematisch waren einzelne Personengruppen, wie die Situation der bäuerlichen Umsiedler, die auf eigner Scholle gearbeitet und frühestens mit Beginn der Kollektivierung - als sie ihr 1945 erhaltenes Bodenreformland einbrachten - in das Sozialsystem eingezahlt haben. Ihre "Altersvorsorge" (Land in Polen und Spargroschen) waren "im Krieg" geblieben. Damit bekam z.B. meine Oma - trotz eines harten Arbeitslebens - nur 270,- M Mindestrente ... aber Dank Ehepartner, eigenem (neuen) Haus, subventionierten Grundnahrungsmitteln sowie preiswerte Busse und Bahnen sowie "landwirtschaftlichen Nebenerwerb" bedeutete das weder relative noch absolute Armut.

    Zu den Arbeitseinkommen und den gegenüber stehenden Lebenshaltungskosten, siehe:
    http://home.snafu.de/veith/besoldun.htm
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelhandelsverkaufspreis

    Quellen (meist war eine Anpassung der Zeitform notwendig, daher nur ein wörtliches Zitat):

    [Fn1] DDR-Handbuch: Renten. Enzyklopädie der DDR, S. 5420 (vgl. DDR-HB, S. 1118) (c)Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
    [Fn2] DDR-Handbuch: Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Enzyklopädie der DDR, S. 5923 (vgl. DDR-HB, S. 1232) (c) Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
    [Fn3] DER SPIEGEL 38/1978, S. 67f
    [Fn4] DDR-Handbuch: Rentenversicherung, Freiwillige. Enzyklopädie der DDR, S. 5432
    (vgl. DDR-HB, S. 1120-1121) (c) Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
    [Fn5] Angaben nach: "Armut in der 'DDR'-Bevölkerung, Lebensstandard und Konsumtionsniveau vor und nach der Wende" von Günter Manz, Maro-Verlag, 1992, S. 112 und S. 46.

    Dienstag, 13. September 2011

    Die militärisch genutzten Flugplätze der DDR

    Bei bei MediaScript erscheint voraussichtlich am 5. Dezember 2011 das neue Buch von Thomas Bußmann. Titel:

    "Stahlbeton, Gras und Bahnbefeuerung - Die militärisch genutzten Flugplätze der DDR".


    Der Autor Thomas Bußmann, unter anderem bekannt durch „11-80, katapultieren Sie!“, beschreibt hier die militärischen Flugplätze der DDR, die durch VP-Luft und NVA genutzt wurden. Umfangreiche Recherchen im Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA) in Freiburg förderten zum Teil überraschende Erkenntnisse zu Tage. Das Manuskript umfasst z.Z. ca. 230 Seiten in A4, mit vielen Fotos und Karten.

    Geplanter Verkaufspreis ca. 25 EUR + 4,50 EUR für die Versandkosten. Zu bestellen bei:

    MediaScript GbR
    Tiniusstraße 9 – 11
    13089 Berlin

    buchbestellung@mediascript.de
    Telefon: 030 - 55 09 128
    Telefax: 030 - 55 09 129

    Sonntag, 4. September 2011

    OHS - Flugplatz Kamenz

    Dank einer Zuschrift von Dr. Bellanger konnte ich meine Informationen zur OHS der LSK/LV "Franz Mehrung" und insbesondere der Einheiten auf dem Lehrflugplatz Kamenz erweitern und teilweise Neustrukturieren. So zur TAS-45, dem JAG-10 sowie der dortigen Verbindungsfliegerkette:

    http://home.snafu.de/veith/ohs.htm

    Greifswalder Lichter

    Ich habe folgende Anfrage erhalten, die ich hier wiedergebe:

    Der Einsender hat in Greifswald an der Ostsee gelebt, studiert und dort von sog. "Greifswalder Lichtern" am 24. August 1990 gehört. Nach Recherchen im Internet könnte die Ursache Schießübungen von Kampffliegern in der Nähe der Greifswalder Ostsee (Greifswalder Oie) gewesen sein. Jedenfalls seien solche Lichter bei Anwohnern Greifswalds nicht unbekannt gewesen.

    Die Frage ist folgende:

    Kann festgestellt / beweisen werden, ob exakt am 24.08.1990 gegen 20:30 - 22:00 Uhr Schießübungen bei Greifswald stattfanden (Einsatzbücher?). Falls solche Dokumente existieren, wo könnten diese Informationen offiziell (in schriftlicher Form) eingesehen / kopiert werden?

    Für Antworten bitte die Kommentarfunktion nutzen.


    P.S. Eine Anfrage beim Bundesarchiv / Militärarchiv ist bereits gestellt.

    Samstag, 3. September 2011

    Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise

    Bereits am 13. Juni 2001 sprach der SPD-Genosse und Berliner Innensenator Ehrhart Körting den richtungsweisenden Satz: "Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise". Leider gibt es nach wie vor Zeitgenossen, die anderen "frommen" Wunschvorstellungen nachhängen.

    Naheliegend schaut der geneigte und interessierte Bundesbürger in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, konkret in die Artikel 1 bis 19:

    Er wird dabei wie folgt fündig: Gem. Art. 11 GG genießen lediglich Deutsche Freizügigkeit und das nur im Bundesgebiet. Selbst dieses Recht kann nach Abs. 2 dieses Artikels auf Null reduziert werden. Die Freizügigkeit über die Staatsgrenzen hinweg für jeden, wird nur aus dem "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" (Art. 2 GG) in den Kommentaren zum GG herausgelesen und ist in die Rechtsprechung eingegangen. Eine Interpretation die sich jederzeit ändern kann. Auch dieses Recht kann, wurde und wird bereits heute nach Bedarf auf Null reduziert:

    »Schon 1957 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Ausreiseverbot. Die Behörden hatten dem Adenauer-Kritiker Wilhelm Elfes die Passverlängerung verweigert, um dessen politische Aktivitäten zu behindern. Im so genannten Elfes-Urteil wird festgestellt, dass der Parlamentarische Rat die Ausreisefreiheit nicht ausdrücklich in den Grundrechtekatalog aufgenommen habe. Sie sei aber im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt« (Der Spiegel 31/2001). Allerdings blieb nicht nur Herrn Elfes Ausreisefreiheit weiter - höchstrichterlich bestätigt - "eingeschränkt".

    Ein weiterer, dem Grundgesetz inzwischen übergeordneter Grundrechtekatalog findet sich in der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), konket in der Konvention Nr. 005 des westeuropäischen Europarats. In diesem findet sich jedoch nichts über "Ausreise" oder "das eigene Land verlassen" etc.

    Ein Fortschritt bietet diese Konvention jedoch: seit »1998 kann – ähnlich wie bei einer nationalen Verfassungsbeschwerde – jeder Einzelne sich gegen eine Verletzung seiner Konventionsrechte unmittelbar mit einer Beschwerde an den Gerichtshof wenden (Individualbeschwerde - Individual applications). ... Ein derartiges Rechtsschutzsystem ist für internationale Menschenrechtskonventionen einzigartig und unterscheidet die EMRK beispielsweise von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen« (Wikipedia).

    Da es noch kein individuelles Klage- / Berufungsrecht in Bezug auf den "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" (Bürgerrechtspakt), den "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" (Sozialpakt) vom Dezember 1966 oder gar die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von 1948 gibt, gibt es wie oben bereits genannt, seit 1998 auch eine Berufungsmöglichkeit auf das (Zusatz-) Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur EMRK. In Artikel 2 Absatz 2 dieses Protokolls heißt es, insoweit den Bürgerrechtspakt vorwegnehmend:

    »Jeder Person steht es frei, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen.« Allerdings haben die Politiker bereits hier vorgebaut. Im Absatz 3 dieses Artikels heißt es einschränkend: »Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterwor­fen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Frei­heiten anderer.«

    Mithin mag die Aussage von Herrn Körting verkürzt erscheinen, bringt die Sachlage jedoch auf den Punkt. Schön finde ich die Einschränkung, bereits lediglich aus Gründen der "Moral" an der Ausreise gehindert werden zu können :-D

    Link
    :
    http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/08/reisefreiheit-fur-ddr-burger.html

    update
    (19.10.2014)

    Keine drei Jahre später wird die Ausreise nicht nur für "Hooligans", G8-Gegner oder Friedenshetzer im Allgemeinen reduziert, nein, jetzt soll "Islamisten" der Personalausweis (PA) weggenommen werden. Daß das nur ein weitere "Pilot" ist, sollte klar sein.

    Die BRD _ Behörden können bisher zwar den Reisepaß abnehmen, aber jeder kann dennoch mit PA im Schengenraum reisen, sogar nach Großbritannien, Schweiz und Türkei ... und beim letzteren helfen nette Beamte schon, nach Syrien zur IS einzureisen. Bei den eingangs Genannten wurde in den letzten Jahren die Reisefreiheit bei "Besuchsreisen" mit PA wirkungsvoll mit polizeilichen Meldepflichten unterlaufen. Dazu siehe Bitte das PAuswG und §§ 7, 8 und 24 PassG. Nach letzterer Vorschrift ist der illegale Grenzübertritt eine Straftat: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft ...". Schreiben für Meldeauflagen sehen bspw. so aus:

    »Sehr geehrte Frau X, der Geltungsbereich ihres Personalausweises ... wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise ... dahingehend beschränkt, dass der Personalausweis nicht zum Verlassen des Gebietes des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Die Beschränkung hat zur Folge, dass Ihnen die Ausreise nach § 10 des Passgesetzes untersagt ist. Nach § 24 des Passgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer entgegen der Beschränkung ausreist oder auszureisen versucht. Die Maßnahme ist bis zum ... befristet.«

    Die längerfristige Ausreise von "Dschihadisten" läßt sich so jedoch nicht unterbinden.

    Neben der BMI-Variante, daß der Ausweis künftig eingezogen werden könnte und der Betroffene dafür ein Ersatzdokument erhält, könnte bereits heute im hoheitlichen Teil des Chipspeichers der Ausweiskarte angeordnet und gespeichert werden, "dass dieser Personalausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt", vgl. § 6 Abs. 7 PAuswG

    Dabei spielt es auch keine Rolle, ab der Ausweisinhaber seinen "persönlichen Teil" des Chipspeichers freigeschaltet hat oder nicht. Praktisch müßten dann an den Schengen-Binnengrenzen, gern an den folgenden Mautstationen, Ausweiskontrollen erfolgen. Bei der BMI-Variante "Ersatzdokument" würde eine einfache Sichtkontrolle reichen, ansonsten müßte "gescannt" werden.

    Spannend ist, daß auch die Republikflucht als "Versuch der Ausreise" unter Strafe gestellt werden soll. Als Indizien für diese Straftat sollen "etwa die Kündigung der Wohnung oder das Fernbleiben vom Arbeitsplatz sein".

    Tja, wenn zwei das Gleiche tun, ist es immer noch nicht das Selbe.

    update
    (07.01.2019)
    Der "Versuch der Ausreise" aus der BRD ist unter bestimmten Bedingungen seit dem 20.06.2015 gemäß § 89a Abs. 2a StGB strafbar. Die Strafbarkeit wurde durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b des GVVG-Änderungsgesetzes in das Strafgesetzbuch der BRD eingefügt.

    Trotz aller rechtlicher Bedenken, so durch den früheren Bundesrichter Thomas Fischer, wurde und wird dieses spezielle Strafrecht abgewendet. So durch Beschluss vom 6. April 2017 des Bundesgerichtshofs (BGH 3 StR 326/16).

    In diesem Urteil ging es bspw. um jemand, der von München in die Türkei flog. Dort wurde ihm der Grenzübertritt nach Syrien verwehrt, er flog zurück und wurde beim Widerholungsversuch bereits in München festgenommen. Das Gericht betonte: "Er verfügte über ein 'One Way-Ticket' und führte neuwertige Outdoor-Bekleidung im Wert von mehreren hundert Euro, zwei Mobiltelefone und 270 € in bar mit sich; bei den Kleidungsstücken handelte es sich teilweise um solche, die auch von Soldaten in Wüstengebieten getragen werden." Das brachte den verhinderten Dschihad-Azubi 2,5 Jahre Gefängnis ein.

    Wie meinte Herr Fischer so schön im Oktober 2018: "Das ist eine Strafnorm, von der man sagen muss, da stößt der Rechtsstaat an die Grenzen des Schuldprinzips: Weil da ja möglicherweise letzten Endes nicht viel mehr bestraft wird als der bloße böse Wille, der bloße idiotische Gedanke." Um etwas später zu ergänzen: "Und die Bürger müssen sich immer auch überlegen: Diese Sicherheitsanforderungen, die betreffen ja auch sie selbst (...) Das kann massiv nach hinten losgehen. Und in der Regel ist es in der Geschichte immer nach hinten losgegangen."