Samstag, 11. Oktober 2008

Vorschlag zum Bundeswehreinsatz im Innern

Ja, ja, ich weiß: immer nur meckern, aber nichts Konstruktives beitragen! Immer nur "dagegen sein" und nicht "dafür". So lauten der Vorwürfe gegen meine Aussagen zum Bundeswehreinsatz,
Einsatz der Bundeswehr im Innern (Part I)
Nein, ich glaube es nicht! (Part II)

Nun, hier ist mein Vorschlag:
"Nägel mit Köpfen" machen und nicht dieses verlogene, um drei Ecken. Aus der Geschichte lernen, heißt von Bayern lernen! Hiermit schlage ich die partielle Reaktivierung und ganzdeutsche Einführung der bayerischen Verfassung von 1808 vor. Dort hieß es im 6. Titel, § 3 "Die Armee handelt nur gegen äußere Feinde; im Innern aber nur dann, wenn es der Monarch in einem besondern Falle ausdrücklich befiehlt, oder die Militärmacht von der Civilbehörde förmlich dazu aufgefordert wird."

Im Konkreten hieße das, der Art. 35 GG bleibt wie er ist und Art. 87a GG wird wie folgt gefaßt:
"Die Bundeswehr wird nur eingesetzt gegen äußere Feinde in der ganzen Welt; im Inneren aber nur dann, wenn es der Bundestag oder die Bundeskanzlerin / Bundeskanzler oder Vertretung im Amt in einem besonderen Falle ausdrücklich befiehlt oder die Bundeswehr bei Gefahr im Verzug vom zuständigen Bundesminister, dem örtlichen Polizeichef oder Feuerwehrhauptmann oder deren Vertreter im Amt, Vorständen Dax - notierter Unternehmen oder anderen Interessenvertretern der Deutschen Wirtschaft förmlich dazu aufgefordert wird." Der restliche Summs kann entfallen.

Wer die Ironie findet, kann sie behalten.

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