Freitag, 31. Oktober 2008

"Vertrag von Lissabon" in der BRD wirksam

Während ich in meinem Beitrag von Juni / Juli 2008 noch die Hoffnung hegte, daß die BRD - nach dem NEIN von 53,4 % der wahlberechtigten EU-Bürger und den zahlreichen Verfassungsklagen (inzwischen sollen es 12 sein) - keine irreversible Fakten schaffen und auf die Entscheidung des BVerfG warten würde, wurden die relevanten innerstaatlichen Gesetze zum sog. "Vertrag von Lissabon" ausgefertigt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und wirksam. Die innerstaatlichen Wirksamkeit ist lediglich aufschiebend bedingt, bis der "Vertrag von Lissabon" selbst in Kraft tritt. Das erfolgt am 1. September 2009 oder dann, wenn die letzte Regierung (hier geht es eigentlich nur um Irland) ihre Urkunde vertragsgemäß bei der italienischen Regierung hinterlegt hat.

Das geht eindeutig aus den "Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages" vom 30. Oktober 2008 hervor, hier:
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/gesetze_zum_vertrag_von_lissabon.pdf

»Der Vertrag von Lissabon wird in Deutschland durch drei Gesetze umgesetzt. Für zwei dieser drei Gesetze ist mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Oktober 2008 das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren beendet: für das Gesetz zum Vertrag von Lissabon (auch Zustimmungs- oder Vertragsgesetz genannt) und für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Das so genannte Begleitgesetz wurde noch nicht ausgefertigt.« Der Grund, daß noch ein Gesetz fehlt ist formaler Natur: »Ein Gesetz, das auf einer Grundgesetzänderung beruht, darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst nach dem Inkrafttreten des verfassungsändernden Gesetzes ausgefertigt werden. Da das Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abhängt, darf das Begleitgesetz noch nicht ausgefertigt werden.«

Lediglich die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde durch den Bundespräsidenten und Hinterlegung bei der italienischen Regierung steht aus. Dies gehört jedoch nicht mehr zum "innerstaatlichen Umsetzungsverfahren". Die Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde wird - so die Mitteilung des Bundespräsidialamt am 30. Juni 2008 - mit Entscheidung des BVerfG erfolgen.

Interflug - Kalender 2009

"Guten Tag meine Damen und Herren! Im Namen des Kommandanten Neumann und seiner Besatzung begrüsse ich Sie recht herzlich an Bord und wünsche Ihnen einen angenehmen Flug auf der Linie der Freundschaft nach Moskau. Die Flugzeit beträgt voraussichtlich 2 Stunden und 10 Minuten. Wir bitten Sie, Ihre Rückenlehne senkrecht zu stellen, Ihren Sicherheitsgurt zu schliessen und während des Starts und des Steigfluges nicht zu rauchen. Wir empfehlen Ihnen, während des gesamten Fluges den Sicherheitsgurt geschlossen zu halten. Bitte beachten Sie die auf Ihrem Platz befindlichen Sicherheitsinstruktionen. Danke."
(aus dem Handbuch für Kabinenpersonal der INTERFLUG KPH-2/Ausgabe 6/23.12.1986, Name des Kommandaten frei erfunden)

»So klangen die Lautsprecheransagen der Chefstewardess an Bord der Ilyushin- und Tupolev-Maschinen der INTERFLUG. Im September diesen Jahres hätte die INTERFLUG den 50. Jahrestag ihrer Gründung gefeiert. Anlass und Grund genug, dass sich zahlreiche ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin trafen,um diesen Tag gemeinsam zu begehen.

Anlässlich dieses Jubiläums erschien ein Themenbildkalender für das Jahr 2009 mit dem Titel "INTERFLUG - Die Fluggesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik in Bildern". Reisen Sie mit uns auf den Schwingen der Erinnerung durch ein Kapitel ostdeutscher Luftfahrtgeschichte. In 49 ausgesuchten und themenorientierten Kalendermotiven wird der Alltag der INTERFLUG, inklusiver aller eingesetzten Flugzeugtypen, von der Ilyushin IL-14 bis hin zum Airbus A 310 gezeigt ...

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bestellung, denn Ihr persönliches Exemplar ist bereits "Ready for take-off!"


Mit den besten Grüssen
Ihr INTERFLUG-KALENDER-TEAM
A. Skrabania und F. Löschner

Themenbildkalender für das Jahr 2009 aus Anlass der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Gründung der INTERFLUG am 10.09.200813 Blatt im Offset-Druck auf hochwertigem Papier im grosszügigem DIN A2 FormatSpiralbindung mit Aufhängung zur perfekten Wandbefestigung

Preis 20,00 Euro / Versand zzgl. 5,00 Euro

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Kontakt, Info und Bestellung

http://www.reprowings.com/«

E-Mail gern veröffentlicht.

Kriegsverlauf im Kaukasus II

Nachdem ich nun die erste russische Darstellung und die westliche FAZ-Darstellung gebracht habe, gibt es auf der Seite des russischen Außenministeriums eine chronologische Details auch in englischer Sprache:

http://www.embrusscambodia.mid.ru/osetia-chrono-e.html

Nach dieser Darstellung schipperte auch die "Lübeck" seit dem 21. August 2008 mit anderen NATO-Schiffen im Schwarzen Meer. Lt. Wikipedia wurde das auch von der "Wilhelmshavener Zeitung" vom 4. September 2008 gemeldet ... Die Fregatte scheint nicht "ohne" zu sein, s.a.: Das Kriegsschiff der Bundeswehr befand sich auf einer Ausbildungsfahrt vor dem britischen Marinestützpunkt Plymouth, als sich aus noch ungeklärten Gründen ein scharfer Schuss aus der Bordkanone löste ...

KLARTEXT
Die bundesdeutsche Fregatte "Lübeck" schippert als Teil eines Verbandes im Schwarzen Meer, um den Russen zu zeigen, "wo der Hammer hängt". Dummerweise hat das Schiff den Hang versehentlich Schüsse abzugeben. Ist es tatsächlich zu früh, die Vokabel "Tonking-Zwischenfall" bzw. "Kanonenbootpolitik" in den Raum zu werfen?! Selbst wenn eine Neuauflage nicht vorgesehen ist: Solche Drohgebärden sind immer gefährlich .... und die BRD - abseits der breiteren Öffentlichkeit - mittendrin.

Ich kann mich beruhigen ;-) »Die Fregatte LÜBECK kehrte am 24. September in ihren Heimathafen Wilhelmshaven zurück. Das Schiff des 4. Fregattengeschwaders passierte pünktlich um 10 Uhr die Molenköpfe. Damit endeten die fast sechs Monate Abwesenheit von der Heimat und die Teilnahme an der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG 1) ... Im Schwarzen Meer führte die Fregatte LÜBECK Übungen mit Einheiten der rumänischen und der bulgarischen Marine durch.« (marine.de)

»Standing NATO Maritime Group 1 - SNMG 1 .... Aufgaben des Verbands sind vor allem Kontrolle und Schutz strategisch wichtiger Seewege. Dazu operiert er vor allem im Nordatlantik und der Nordsee, kann bei Bedarf aber sofort in andere Krisengebiete verlegt und dort eingesetzt werden.Deutschland ist permanent mit mindestens einer Einheit an dem Verband beteiligt. Derzeit ist dies die Fregatte LÜBECK.« (marine.de)

Der NATO-Verband dürfte nicht mehr im Schwarzen Meer sein oder die Schiffe wurden komplett ausgetauscht: »Der Countdown läuft, aber vorerst zählen nur Experten die Tage, die bis zum 15. September verbleiben. Dann nämlich läuft die Frist für den Aufenthalt eines NATO-Schiffsverbandes ab, der seit 23. August im Schwarzen Meer kreuzt. Kriegsschiffen aus Nichtanliegerstaaten gestatten das 1936 in Kraft getretenen Abkommen von Montreux, die die Durchfahrt durch Bosporus und Dardanellen regelt, maximal drei Wochen Aufenthalt im Schwarzen Meer -- sofern eine Genehmigung der Türkei vorliegt, zu deren Hoheitsgebiet die Meerengen gehören. Eine solche Erlaubnis erteilte die Regierung in Ankara Mitte August -- auf dem Höhepunkt der Kaukasus-Krise. Russische Experten haben inzwischen insgesamt 18 Schiffe gezählt. Auch Deutschland ist an der NATO-Mission mit einer Fregatte beteiligt.« (Friedensratschlag)

Sonntag, 12. Oktober 2008

Geschichte einmal anders:

Lies mal dieses Buch: "System Preußen - Geschichte von außen gesehen -"!

Wenn man aus dem Buch gedanklich die zentrale "Bürokraten - Verschwörung" heraus nimmt und auch die Psychoanalyse, lernt man viel über deutsche Geschichte.

"Philosophische" Anmerkung:
Heutzutage muß die Wahrheit offensichtlich im Mantel der Verschwörungstheorie daher kommen. Die Verschwörungstheorie ist die Narrenkappe des Mittelalters. Den Narren schützt nur die Narretei, in der er die Wahrheit packt, vorm Henker.

Natürlich vermitteln heute und damals die wenigsten Narreteien / Verschwörungstheorien tatsächlich die Wahrheit. Aber, sie sind oft die Einzigen.

»Die Aufstellung dieser Hypothesen muß sich deshalb mit der Begründung ihrer Plausibilität begnügen. Das ist das Wesen dieser Arbeit. Eine Hypothese wird nicht bewiesen sondern begründet.«

Einen "akzeptablen Diktator" installieren ....

Der "Spiegel" schrieb bereits am 5. Oktober 2008 folgende richtungsweisenden Worte:

»Die einzige realistische Hoffnung sei es, innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre einen "akzeptablen Diktator" zu installieren und die Öffentlichkeit zuvor darauf vorzubereiten ....«
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,582266,00.html

Der Spiegel hat nicht ausdrücklich geschrieben »wo«! Wir denken nur, daß Afghanistan gemeint sei .... ];-<

Samstag, 11. Oktober 2008

Vorschlag zum Bundeswehreinsatz im Innern

Ja, ja, ich weiß: immer nur meckern, aber nichts Konstruktives beitragen! Immer nur "dagegen sein" und nicht "dafür". So lauten der Vorwürfe gegen meine Aussagen zum Bundeswehreinsatz,
Einsatz der Bundeswehr im Innern (Part I)
Nein, ich glaube es nicht! (Part II)

Nun, hier ist mein Vorschlag:
"Nägel mit Köpfen" machen und nicht dieses verlogene, um drei Ecken. Aus der Geschichte lernen, heißt von Bayern lernen! Hiermit schlage ich die partielle Reaktivierung und ganzdeutsche Einführung der bayerischen Verfassung von 1808 vor. Dort hieß es im 6. Titel, § 3 "Die Armee handelt nur gegen äußere Feinde; im Innern aber nur dann, wenn es der Monarch in einem besondern Falle ausdrücklich befiehlt, oder die Militärmacht von der Civilbehörde förmlich dazu aufgefordert wird."

Im Konkreten hieße das, der Art. 35 GG bleibt wie er ist und Art. 87a GG wird wie folgt gefaßt:
"Die Bundeswehr wird nur eingesetzt gegen äußere Feinde in der ganzen Welt; im Inneren aber nur dann, wenn es der Bundestag oder die Bundeskanzlerin / Bundeskanzler oder Vertretung im Amt in einem besonderen Falle ausdrücklich befiehlt oder die Bundeswehr bei Gefahr im Verzug vom zuständigen Bundesminister, dem örtlichen Polizeichef oder Feuerwehrhauptmann oder deren Vertreter im Amt, Vorständen Dax - notierter Unternehmen oder anderen Interessenvertretern der Deutschen Wirtschaft förmlich dazu aufgefordert wird." Der restliche Summs kann entfallen.

Wer die Ironie findet, kann sie behalten.

Mittwoch, 8. Oktober 2008

Nein, ich glaube es nicht!

Da schreibe ich am Montag noch so tollkühn: "... nein, so schlimm wird es wohl nicht. Es wird schon Abs. 2 oder 3 geändert." Und was muß ich bei Blog "Sicherheitspolitik" lesen: Den (angeblichen?) Gesetzentwurf der Koalition:
http://data5.blog.de/media/373/2873373_13708fe2a4_d.pdf

Und was soll dort im Artikel 35 GG eingefügt werden? Klar, ein Abs. 4 und 5:
„(4) Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
(5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.“


Was hieße das?

1. Streikende bzw. "Arbeitskämpfe" sind dann gegen Militäreinsatz nicht mehr durch Artikel 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt. Begründung: Im Artikel 9 Abs. 3 GG - und der wird nicht geändert - heißt es lediglich: "Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."
2. Darüber hinaus entscheidet der "zuständige Bundesminister" - ich vermute es ist der "Verteidigungsminister" gemeint (update: es soll wohl doch "nur" der Innenminister sein) - selbst .... bei "Gefahr im Verzug". Und "Gefahr im Verzug ist doch eigentlich immer, wie wohl manche in der Polizeipraxis erfahren dürfen. Selbstverständlich darf so ein Minister seine Kompetenzen auch delegieren. Er muß das sogar, wenn er im Urlaub ist oder auf Dienstreise oder Festbankett oder Truppenbesuch, krank oder was auch immer. Und natürlich darf das sein Vertreter auch .... letztlich bis herunter zu "Schütze Ar*ch im letzten Glied". Ich will nicht übertreiben, irgendein standortältester Oberst (update: Polizeidirektor) wird das Recht "Panzer rollen zu lassen" sich schon nicht nehmen lassen.

Und nicht von der Gesetzesbegündung ablenken lassen! Im dann neugefaßten Grundgesetz steht nichts von "Terroristen", "Abschuß von Luftfahrzeugen" etc. Der Militäreinsatz wäre auch in diesen Fällen schlimm genug, da deren Abwehr (nur und ausschließlich!) Polizeiaufgabe ist. Aber mit diesem Gesetzestext wäre alles möglich!

Da sehnt man sich glatt nach alten Zeiten. Ja, ich meine den 18. Januar 2005, da hatten Vetreter der CDU / CSU - Fraktion im Deutschen Bundestag ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Thema eingebracht (Drucksache 15/4658). Tja, da wollten die Jungs und Mädels noch den Art. 35 Abs. 2 GG diesbezüglich ändern. Damals wäre, neben genaueren Definitionen, auch die Schutzbestimmung des Art. 9 Abs. 3 GG erhalten geblieben und liefe nicht ins Leere. Ok, der Art. 87a Abs. 2 wäre als "Kröte" mit geändert worden, aber da Streikende und Demonstranten selten "aus der Luft und von See her" aktiv werden, wäre diese Demokratie - "Gefährdung" unmittelbar nicht so gegeben gewesen.


Danke, ihr tapferen Sozialdemokraten: Kämpfen bis zum umfallen und das ("umfallen") tut ihr dann so gründlich .... :-((

NEIN, dieser Entwurf ist ein Fake, kann es nur sein ....
B I T T E ... Herr, laß ihn ein Fake sein!

Montag, 6. Oktober 2008

Einsatz der Bundeswehr im Innern

Dieser 5. Oktober 2008 wird "historisch": Die Führungsriege von CDU und natürlich SPD, d.h. die regierenden Parteien, haben sich darauf geeinigt, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen und dazu eine Verfassungsänderung herbeizuführen. »Danach soll die Bundesregierung zur „wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle“ auch die Streitkräfte heranziehen und den „Einsatz militärischer Mittel“ anordnen können« (Die Welt). Ich warte auf die Auslegung von "besonders schwerer Unglücksfall". Oder ist ein Schwerpunktstreik nicht ein besonders schwerer Unglücksfall für "unsere Volkswirtschaft"? Ja, da war doch was .... (Bahnstreiks 2007)... die Fachvokabel lautete damals noch "immense wirtschaftliche Schäden für die Volkswirtschaft"!

Bei n-tv hieß es »... Struck im Deutschlandfunk ... Die SPD habe klar gemacht: "Mehr geht nicht." Demgegenüber habe die Union im Artikel 87a Grundgesetz einen anderen Verteidigungsbegriff installieren wollen.« Geplant war, Art. 87a Abs. 2 GG zu ändern.

"Deswegen muss es geregelt sein, damit wir im Ernstfall handeln können: Erstens, indem wir bei besonders schweren Unglücksfällen im Rahmen der unterstützenden Gefahrenabwehr nach Art. 35 II und III GG auch den Einsatz militärischer Mittel vorsehen, und zweitens, in dem wir die punktuelle Bekämpfung von Angriffen auf die Grundlagen des Gemeinwesens als eigenständige, der Verteidigung vergleichbare Aufgabe in Art. 87a II GG ergänzen." Dr. jur. Wolfgang Schäuble in "Aktuelle Sicherheitspolitik im Lichte des Verfassungsrechts" (ZRP 2007, S. 210 f.).

Weiß auch jemand warum?

Wir erinnern uns, im Art. 87a GG der BRD heißt es u.a.: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Nun soll (doch nur?) der Artikel 35 GG geändert werden, dort heißt es u.a. "Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe", soweit so "gut".

Nun heißt es im Artikel 9 GG u.a. "Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden." Darunter fallen auch Gewerkschaften und das damit zusammenhänge Streikrecht ("Arbeitskämpfe"). Um zu vermeiden, daß die bereits 1955 gegründete Bundeswehr in Arbeitskämpfe auf seiten der Kapital^^^^Unternehmer eingreift, heißt es in diesem Artikel ausdrücklich: "Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."

Wäre der Art. 87a Abs. 2 GG nach den Wünschen der CDU - Einsatz der Bundeswehr im Inneren - geändert worden, hätte dem Einsatz der Bundeswehr gegen streikende Arbeiter (und Angestellte) verfassungsrechtlich nichts entgegen gestanden. Im Art. 9 Abs. 3 GG ist eben nur ausdrücklich vom Art. 87a Abs. 4 GG die Rede ....

Nun mehr hoffe ich, daß die Regierungskoalition den letzten Gewerkschaftern in der SPD entgegenkommt und nicht dummerweise den Art. 35 Abs. 1 GG ändert oder gar einen neuen Abs. 4 kreiert, dann könnte die Bundeswehr ohne die Hemmung des Artikel 9 GG .... nein, so schlimm wird es wohl nicht. Es wird schon Abs. 2 oder 3 geändert.

In diesem Fall muß für einen Einsatz zusätzlich die einschränkende Bedingung, daß es sich bei dem Arbeitskampf nicht um "Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geht oder etwa um als "politisch" eingeschätzte Streiks handelt, genommen werden. Einschätzungen, die natürlich die Regierung trifft, die die "Panzer rollen" lassen will. Arbeitskämpfe von ggf. (schnell) verbotenen Gewerkschaften hätten natürlich auch keine Gnade vorm GG zu erwarten.

Nein, morgen schießt das Militär in Deutschland noch nicht (wieder) auf Sreikende, es wird aber das Instrumentarium geschaffen, welches das ermöglichen würde. Ach, ja, politische Demonstrationen stehen natürlich nicht unter dem "Schutz" des Art. 9 Abs. 3 GG. Da darf dann die Bundeswehr uneingeschränkt "Amtshilfe" leisten.

Was meinet Dr. jur. Wolfgang Schäuble eigentlich mit "punktuelle Bekämpfung von Angriffen"?! Ich weiß es nicht. Was "Einsatz militärischer Mittel" heißt, weiß ich, vgl.: "Wir führen keinen Krieg, aber wir sind aufgerufen, eine friedliche Lösung .... auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen" (Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Lage im Kosovo, Pressemitteilung Nr. 111/99 vom 24. März 1999). Auf jeden Fall das bundesdeutsche Heer übt schon mal „Operationen mit niedriger oder mittlerer Intensität“: "Was mit einer humanitären Aktion begann, endete ... in einem örtlich begrenzten Angriff infanteristischer Kräfte auf mehrere Gebäude in der Ortschaft Bonnland" (Behörden-Spiegel). Vorerst liegt "Bonnland" noch im Ausland. ...

„Die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen zunehmend. Internationale Einsätze unter Beteiligung Deutschlands und Heimatschutz sowie Einsatz der Bundeswehr im Innern sind deshalb zwei Seiten ein und derselben Medaille“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2005, Quelle).

(Hervorhebungen stets von mir)
Mal lesen: http://verfassungen.de/de/gg49-kons-i.htm !